Von der Schwierigkeit der Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Der europäische Arbeitsmarkt wird immer globaler und damit flexibler. Arbeitnehmer bewegen sich von einem Land in das andere, unsere Mobilität nimmt stetig zu und auch die internationalen Ausbildungssysteme, insbesondere der hochschulischen Ausbildung, versuchen Schritt zu halten, mit der steigenden Internationalität.

Nicht zuletzt die Einreise von vielen Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten in den letzten Jahren stellt das deutsche Qualifikationssystem auf die Probe. Dr. Bettina Englmann betrachtet in ihrem Artikel die bestehende Praxis der Anerkennung ausländischer Abschlüsse im deutschen System, die einige Probleme birgt und stellt dar, wo Potenziale liegen, die noch nicht genutzt werden.

Mit der Lissabon Strategie hat die Europäische Union sich bereits 2000 ein Programm geschaffen, dass sich zum erklärten Ziel gesetzt hat, die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Hinblick auf Produktivität und Innovation zu stärken. Dafür sollen politische Maßnahmen ergriffen werden, die die wirtschaftliche, soziale, und ökologische Erneuerung und Nachhaltigkeit fördert, um Europa zum Vorbild für den globalen Fortschritt zu machen. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Wissensgesellschaft: lebenslanger Kompetenzerwerb und die Organisation von individuellem und kollektivem Wissen, sollen die Beschäftigungsfähigkeit sichern und damit zum Ziel der Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen.

Dieses Ziel scheitert jedoch oftmals daran, dass Migrantinnen und Migranten ihre Qualifikationen aus dem Herkunftsland im Aufnahmeland nicht oder nur zum Teil anerkannt bekommen. Eine fatale Situation, nicht nur für die Migranten, die ihre Qualifikation nicht für die Erwerbstätigkeit im Aufnahmeland nutzen können und sich dementsprechend die Integration, aber auch die finanzielle Absicherung deutlich erschweren. Auch die Herkunfts- und Aufnahmeländer, die vom vorhandenen Potenzial nicht profitieren, verlieren volkswirtschaftlich gesehen.

Auf europäischer Ebene wurde bereits 1999 der Bologna Prozess angestoßen. Dieser soll einen einheitlichen europäischen Hochschulraum bilden, in dem der zweistufige Abschluss im Bachelor-Master-System, sowie ein übertragbares, internationales Punktesystem (ECTS) zur Qualitätssicherung in den Hochschulbereichen und der Beschäftigungsfähigkeit beitragen soll. Diese Reformen sollten zum einen die Internationalisierung, zum anderen die Mobilität fördern und zu einem effektiveren Wissensmanagement führen. Die Erarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens soll des Weiteren die Transparenz der beruflichen Qualifikationen und eine bessere Durchlässigkeit zwischen beruflichen und akademischen Niveaus ermöglichen.

Doch all die guten Prozesse und Reformen sind nur halb so viel wert, wenn in der Praxis bei der Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen uneinheitlich vorgegangen wird und rechtlich gesehen Lücken bestehen. Insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung ist der Anschluss an das deutsche Qualifikationssystem mit großen Schwierigkeiten verbunden. Formal gesehen gelten ausländische Qualifikationen nichts und ihre Inhaber sind damit ungelernt, was den Zugang zu tariflicher Bezahlung oder Weiterbildungsmöglichkeiten nahezu unmöglich macht. Dies gilt, solange die Berufstätigkeit oder die Berufsbezeichnung nicht in den reglementierten Bereich fällt. Bei einem reglementierten Beruf ist europaweit durch eine Rechts- und Verwaltungsvorschrift festgelegt mit welcher Qualifikation die Berufsausübung erlaubt ist. In Deutschland sind die meisten Berufe jedoch keine reglementierten Berufe. Im reglementierten Bereich ist die Berufsausführung also gesetzlich geregelt, dennoch unterscheiden sich die Anerkennungsmöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland und zuweilen sogar von Region zu Region. Fehlende Transparenz und mangelnde Chancengleichheit treten hier als problematische Faktoren auf.

Vorliegende fachliche Kompetenzen und hohe Motivation reichen also oft nicht aus, um eine Anerkennung der eigenen Qualifikation im deutschen System zu erreichen. Rechtliche Regelungen sind teils lückenhaft, teils defizitär, Verfahren zur Anerkennung nicht einheitlich durchgeführt und es mangelt an Brückenmaßnahmen für Neuzuwanderer.

So hat die Studie “Brain Waste” beispielsweise die deutsche Anerkennungspraxis analysiert und kann Auskunft über die formale und informelle Anerkennungspraxis, organisatorische Rahmenbedingungen wie Kosten, über Probleme in der Planung und Durchführung, aber auch über mögliche Verbesserungspotenziale geben.

Grundsätzlich geht es in einem Anerkennungsverfahren darum, einen ausländischen Abschluss einem vergleichbaren deutschen Abschluss zuzuordnen. Hierbei werden von den zuständigen Stellen Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung, Ausbildungsinhalte und -dauer, sowie praktische Fertigkeiten verglichen, um anschließend einen schriftlichen Bescheid auszustellen. Fachliche Fähigkeiten, die ein Antragsteller praktisch nachweisen könnte, werden nicht berücksichtigt, da die praktischen Fähigkeiten nur anhand von Akten und Modulbeschreibungen, nicht jedoch im praktischen Sinne geprüft werden.

In diesem Bereich ist beispielsweise Dänemark einen Schritt voraus. Hier haben Zuwanderer das Recht auf die Prüfung ihrer Qualifikation, auch Gutachten und Weiterbildungen sind gesetzlich geregelt. Regionale Zentren sind hierfür Ansprechpartner, bewerten Kompetenzen und Fähigkeiten, die einen hohen Stellenwert genießen und stellen abschließend Zertifikate aus. Dabei genießen regionale Unternehmen ein Mitspracherecht bei der Entwicklung und Gestaltung dieser Maßnahmen, um ihre Bereitschaft zur Einstellung zu fördern, so dass sie entsprechend passendes Personal für den eigenen Bedarf finden. Auch das ein Punkt, der in Deutschland wenig Berücksichtigung findet.

Durch die Möglichkeit der informellen Anerkennungsbescheinigung, gibt es zumindest die potentielle Möglichkeit sich die eigenen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Doch die Methoden variieren zwischen einem Einzeiler, dass ein entsprechender Abschluss vorliegt und einem Gutachten. Dennoch werden Berufserfahrung und besondere Fähigkeiten, beispielsweise durch ein Fremdsprachentraining gewürdigt, insbesondere, wenn sie über die deutschen Ausbildungsinhalte hinaus reichen. Nach der IHK finden 90% derer, die eine solche informelle Anerkennung durch ein Gutachten erhalten einen Anstellung. Leider ist der deutsche Arbeitsmarkt immer noch sehr stark durch den formalen Nachweis, also Zertifikate, Zeugnisse und Bescheinigungen geprägt, was zu Problemen führt, wenn diese formalen Nachweise fehlen, wie es oft bei Flüchtlingen der Fall ist.

Problematisch ist das ganze Thema der Anerkennung von Qualifikationen aus dem Ausland in Deutschland deshalb, weil zu wenige Informationen über ausländische Berufsbildungssysteme bestehen. Die zuständigen Stellen haben sich Informationen mittlerweile selbst zusammengestellt, von organisiertem Wissenstransfer sind wir hier jedoch noch weit entfernt. Ebenso davon, dass jeder Migrant automatisch ein solches Prozedere der Anerkennung durchläuft, beispielsweise während er den Integrationskurs absolviert. So kann er anschließend beispielsweise ein Fremdsprachentraining für berufsbezogenes Deutsch absolvieren, was den beruflichen Einstieg deutlich erleichtert.

Zukünftig sorgt das internationale Marktinteresse und die Vergrößerung des Rekrutierungspools wohl für steigende Wertschätzung auf dem Arbeitsmarkt und damit auch für Qualifikationen aus dem Ausland. Aufgrund der demografischen Veränderungen sind wir in Europa in Zukunft deutlicher auf die Zuwanderung im Arbeitsmarkt angewiesen, beispielsweise um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Andere europäische Staaten haben bereits ihre Integrationsprogramme reformiert und schaffen es so sich im Wettbewerb um Fachkräfte zu positionieren.

Neben gesetzlichen Änderungen und Regelungen, ist also auch dringend ein Informationsaustausch bezüglich ausländischer Berufsbildungssysteme notwendig. Bessere Brückenangebote für Menschen, die die Anerkennung ihrer Qualifikation warten, sowie zielgerichtete Maßnahmen im Anschluss fördern die Integration in den Arbeitsmarkt und dieser Prozess sollte aktiv von den Unternehmen mitgestaltet werden, sodass sie gutes Personal finden, das einem demografischen Wandel und Fachkräftemangel entgegenwirken kann.

Inzwischen gibt es auch neue Erkenntnisse über den Bildungsstand von Geflüchteten. War zunächst davon ausgegangen worden, dass es sich bei den Geflüchteten überwiegend um Personen ohne Schulabschluss handelt, hat Herbert Brücker vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Rahmen einer umfangreichen Befragung anderes herausgefunden. Laut den Antworten dieser Befragung von erwachsenen Flüchtlingen haben 64 Prozent einen ausländischen Schulabschluss. 35 Prozent hatten weiterführende Abschlüsse, vergleichbar mit Gymnasien oder Fachoberschulen; 25 Prozent mittlere Abschlüsse, vergleichbar mit Haupt- und Realschulen. 4 Prozent hatten sonstige Schulabschlüsse erworben, etwa an Fachschulen. Je 11 Prozent hatten nur eine Grundschule oder gar keine Schule besucht. Den komplette Artikel dazu wurde unter nachfolgendem Link am 29.12.2017 auf n.tv.de veröffentlicht: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Umfrage-deckt-Wissenschaftsskandal-auf-article20205533.html

Quelle:

Dr. Englmann, Bettina (2009): Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im deutschen Qualifikationssystem; In: Zeitschrift Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 1 (BIBB): 15-19

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